Gemeinde Thalmässing

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Gemeinde Aktuell

Mitteilung der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung erinnert an die Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer zum 15.11.2024. Bitte überweisen Sie rechtzeitig den fälligen Betrag oder zahlen diesen bar oder mit EC-Karte im Bürgerbüro des Rathauses ein. Geben Sie hierzu auf jeden Fall Ihre Fi-nanzadresse (FAD) an.
Sofern Sie der Verwaltung ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Steuerbetrag zur Fällig-keit automatisch abgebucht. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Finanzverwal-tung, Telefon (09173) 909-20 oder -22, gerne zur Verfügung.