Gemeinde Thalmässing

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Zweites Förderverfahren

2. Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzten im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen(Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Der Markt Thalmässing veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine neue Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Thalmässing bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 10. März 2016 an der Markterkundung zu beteiligen.

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung der Gemeinde kann hier abgerufen werden.

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Modul 3: Ergebnis der Markterkundung

Der Markt Thalmässing veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung. Das entsprechende Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Ergebnis Markterkundung

Modul 4: Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freitstaat Bayern (BbR)

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR

Der Markt Thalmässing führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung sowie der Musterausbauvertrag und Unterlagen zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke.

Modul 5: Ergebnis des Auswahlverfahrens

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Marktgemeinde Thalmässing im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Gemeinderat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen.

Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

Modul 6: Übergabe des Zuwendungsbescheids

Der Markt Thalmässing hat den Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen erhalten.

Dieser wurde von Finanzminister Dr. Markus Söder am 15.09.2017 überreicht.

Modul 7: Abschluss des Kooperationsvertrages

Die Stellungnahme des Marktes Thalmässing bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie)

Die Marktgemeinde Thalmässing bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen dem Markt Thalmässing und der Telekom Deutschland GmbH bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Auf das nachfolgende pdf-Dokument wird im Übrigen verwiesen.

Download: Stellungnahme bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages