Gemeinde Thalmässing

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Fundbüro

Fundsachen im Bürgerbüro

Gegenstände, die im Marktgemeindegebiet gefunden werden, nimmt das Fundamt im Bürgerbüro entgegen. Enthält die Fundsache Hinweise auf den möglichen Verlierer, versucht die Fundsachenstelle diesen zu ermitteln.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Falls Sie Wertgegenstände vermissen, können Sie sich während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Telefon (09173) 909-0, melden.