Gemeinde Thalmässing

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Schulsportgelände Mittelschule Thalmässing

Schulsportgelände an der Mittelschule Thalmässing

Die Verwaltung des Marktes Thalmässing hat zusammen mit der Schulaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken und der Bauverwaltung beim Landratsamt Roth eine Grundlage geschaffen, die eine Nutzung sowohl für die Schulsportanlage (Allwetterplatz und Laufbahn) als auch für den Spielplatz zulässt.

Was wurde ausgearbeitet:

Die Schulaufsicht legt Wert darauf, dass der Spielplatz während der Schulzeiten nicht von der Öffentlichkeit genutzt wird. Die Schulsportanlage (Laufbahn und Allwetterplatz) ist grundsätzlich wie ein Klassenzimmer zu werten. Ablenkungen oder sonstige Einwirkungen von extern sind hier zu vermeiden.  Außerhalb der Schulzeiten stellt die öffentliche Nutzung deshalb kein Problem dar.

Die Situation Allwetterplatz und Laufbahn bleibt bei den Modalitäten, die bereits in der damaligen Marktgemeinderatssitzung am 08. August 2023 vorgestellt wurden. Während der Schulzeiten erfolgt eine Nutzung ausschließlich durch die Schule selbst. Außerhalb dieser Zeiten darf die Nutzung der Schulsportanlage zusätzlich noch durch organisierte außerschulische Nutzergruppen erfolgen. Hierzu bedarf es einer expliziten Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der Marktgemeinde Thalmässing. Unter organisierte außerschulische Nutzergruppen sind bspw. der TV 06 Thalmässing, der Kinderhort, Kindergärten, Jogagruppen, usw. zu verstehen. Wichtig ist dabei, dass ein Übungsleiter bzw. ein Verantwortlicher benannt wird und der zeitliche Rahmen abgesteckt ist. Der Hintergrund dabei sind die obligatorischen Haftungs- und Versicherungsgründe sowie der pflegliche Umgang mit der Schulsportanlage.

Da die Nutzung der Schulsportanlage für die Öffentlichkeit somit nicht erlaubt ist, musste von Seiten des Marktes Thalmässing noch gewährleistet werden, dass die Zuwegung zum Spielplatz nicht über die Laufbahn führt. Das ist nämlich seither der Fall. Es werden nun Zaunanlagen mit einem separaten Tor bzw. einer separaten Tür von Seiten der Badstraße (Westen) kommend und von Seiten des Baugebiets (Osten) kommend errichtet. Somit ist der Zugang zum Schulsportgelände nach 16.00 Uhr über diese Zuwegungen nicht mehr möglich. Zwischen dem Spielplatz und der Laufbahn werden noch Hinweise angebracht, dass die Nutzung der Schulsportanlage für Unbefugte nicht gestattet ist.

Dadurch kann die Nutzung des Spielplatzes für die Öffentlichkeit wieder gewährleistet werden. Die Zeiten sind also an Schultagen ab 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien ab 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Die Zuwegung zum Spielplatz kann außerhalb der Schulzeiten derzeit nur über die Badstraße erfolgen. Weitere Optionen werden parallel noch geprüft.

Aus Sicht der Verwaltung wird hier ein guter Kompromiss für alle Beteiligten gefunden. Die Öffentlichkeit kann wieder auf den Spielplatz und auch die Schulsportanlage kann in einem gewissen Umfang auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden. Durch die eingeschränkte und begrenzte Nutzung wurde auch Rücksicht auf die Anwohner im direkten Umfeld genommen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun bekannt, so dass die vorhandene Baugenehmigung eventuell noch entsprechend angepasst werden muss. Wichtig zum Ende ist aber, eine gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den jeweiligen Interessensgruppen. Ein respektvolles Miteinander ist der Schlüssel zum Erfolg hinsichtlich der Nutzung des Geländes.

Bis zur Errichtung der Zaunanlagen samt endgültiger Beschilderungen wurde vorab ein Provisorium mit Bauzäunen und Hinweisschildern angebracht, so dass eine Nutzung wie beschrieben bereits seit Freitag, den 29.09.2023 möglich ist.

Der Plan des Schulsportgeländes als PDF zum Herunterladen.