Aus den in den Archiven befindlichen Unterlagen ist nicht mehr ersichtlich, seit wann in Thalmässing Märkte abgehalten werden. Fest steht jedoch, dass es sowohl in Thalmässing als auch in Eysölden bereits seit Jahrhunderten Märkte gibt. In der Archivunterlage „Richter Hauck - Anno 1753” ist enthalten:
„Wenn Thalmessingen annoch in den Jahren 1367 und 1452 ein Dorfe genennet wird, so lässt sich daraus nicht unbillig die Folge ableiten, dass es damals noch mit keinem Marktrecht versehen. Gleichwohl aber muss es dieses schon vor langen Jahren besessen haben, weil es Markgraw Georg im Jahre 1535 selbiges zu bestätigen und die Wiederaufrichtung der längst eingegangenen Märkte gebetten hat. Es wäre auch dieses Wunsches gewähret worden, wo nicht der hämische Amtmann Engelhard von Ehenheim dies gehindert und diesen Vorzug lieber seinem Nenßlingen gegönnete“. Hieraus ist zu entnehmen, dass in Thalmässing bereits weit vor 1535 Märkte abgehalten worden waren. Das Recht zur Abhaltung eines Wochenmarktes sowie von Jahrmärkten an Bartholomäi (Kirchweihmarkt), Lichtmeß, Pfingstmontag und am Tag Simonis und Judä erhielt Thalmässing jedoch erst am 3. Mai 1700.
Allerdings sind die Wochenmärkte (Viehmärkte) in ihrer Bedeutung in letzter Zeit immer mehr zurückgegangen, und wurden schließlich ganz abgeschafft. Eine zeitliche Verschiebung gab es auch bei den Jahrmärkten. Während der Pfingstmarkt immer noch am Pfingstmontag stattfindet, wurde der frühere Lichtmeßmarkt verlegt und nennt sich nunmehr Ostermarkt und er findet jeweils zwei Sonntage vor Ostern statt. Für den früheren Bartholomäimarkt findet jetzt jeweils am 3. Sonntag im September der Michaelimarkt statt. Der früher an Simonis und Judä stattgefundene Markt wird jetzt als Martinimarkt am Sonntag vor dem Volkstrauertag abgehalten.
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