Stimmzettel ausgeben, den Urnengang beobachten, Wahlzettel auszählen. Am Wahltag übernehmen das ehrenamtlich in der Bundesrepublik Deutschland über eine halbe Million Wahlhelfer. Auch zur Bundestagswahl im Februar 2025, werden sie in den Wahlvorständen der Stimmbezirke gebraucht. Wahlhelfer kann jeder Wahlberechtigte werden. Man meldet sich freiwillig bei seinem zuständigen Wahlamt oder die Gemeinde beruft sie ein. Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein so genanntes Erfrischungsgeld.
Was machen Wahlhelfer?
Fünf bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, das heißt für ein Wahllokal oder einen Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem stellvertretenden Wahlvorsteher, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie Beisitzern. Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahl-ergebnis im Wahlbezirk ab 18.00 Uhr. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest.
Aufwand und Entschädigung:
Die Tätigkeit als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand beginnt um 7.30 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Zwischen 8.00 und 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Pausen zwischendurch sind in Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich, das Wahllokal bleibt selbstverständlich geöffnet. Für den Einsatz erhalten Wahlhelfer als Entschädigung ein Erfrischungsgeld, welches sich auf 25 Euro für den Wahltag beläuft. Vorsitzende der Wahlvorstände erhalten 35 Euro. Für die Teilnahme an Schulungen werden zusätzlich 10 Euro entrichtet.
Ausführliche Infos und Meldung als Wahlhelfer im Bürgerbüro des Marktes Thalmässing unter Telefon (09173) 909 – 15 oder -16 und per E-Mail an wahlen@thalmaessing.de.