Gemeinde Thalmässing

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Kommunale Wärmeleitplanung

Kommunale Wärmeleitplanung im Markt Thalmässing

Die „Wärme- oder Heizungswende“ steht derzeit im Fokus vieler Diskussionen. Die kommunale Wärmeplanung bildet einen entscheidenden Baustein bei der Verwirklichung dieses Vorhabens und ist ein bedeutender Schritt in Richtung Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Sie ist einer der wesentlichen Faktoren auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität und zur Umsetzung der Klimaschutzziele in Deutschland. Aus diesen Gründen hat der Markt Thalmässing beschlossen, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, zusammen mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.

Angaben zum Vorhaben

Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Kommunale Wärmeplanung für den Markt Thalmässing (67K27505)

Laufzeit:
Die Förderphase läuft von 01.07.2024 bis 30.06.2025

Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Projektträgerschaft:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Pflichtveröffentlichungen

In diesem Abschnitt werden mit der Zeit die Planungsergebnisse hochgeladen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie als Bürger der Marktgemeinde Thalmässing die Möglichkeit Stellung zu den veröffentlichten Ergebnissen zu nehmen. Ebenso können sich betroffene Behörden, Netzbetreiber, potenzielle Wärmelieferanten, Biogasanlagenbetreiber sowie Großverbraucher und angrenzende Gemeinden am Wärmeplanungsprozess beteiligen, indem Sie Stellungnahmen zu den veröffentlichten Teilergebnissen einreichen. Die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme betragt 30 Tage, gemäß §13 Abs. 4 WPG.
Die Stellungnahme ist an folgende Adresse zu senden:

Planungsverantwortliche Stelle der kommunalen Wärmeplanung:
Markt Thalmässing
Stettener Straße 26
91177 Thalmässing

Eignungsprüfung:

>> PDF hier herunterladen.


Veröffentlichungsdatum: 20.03.2025