Gemeinde Thalmässing

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Bundestagswahl 2025 - Informationen zur Briefwahl

Wer nicht im Wahllokal wählen möchte oder am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit, bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl zu beantragen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Beantragungsmöglichkeiten.

Ab Dienstag, den 18.02.2025 kann die Beantragung nur noch persönlich im Bürgerbüro (Wahlamt) des Rathauses, Zimmer A 0.1, Stettener Straße 26, unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Ausweises erfolgen, da sonst die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Hinweis: Sofern Sie für weitere Personen die Unterlagen abholen möchten, lassen Sie bitte Antrag und Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben.

Beantragungsmöglichkeiten der Briefwahl:

Beantragung mittels QR-Code:
Durch das Einscannen des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Codes können ab Montag, den 03. Februar bis spätestens 17. Februar 2025 die Wahlunterlagen beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg nach Hause zugestellt.

Beantragung über das Bürgerserviceportal:
Über das Bürgerservice-Portal kann unter der Rubrik „Briefwahlantrag“ die Übersendung der Briefwahlunterlagen angefordert werden. Auch hier werden Ihnen die Unterlagen posta-lisch zugesandt.

Beantragung per E-Mail:
Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift ist eine Beantragung auch per E-Mail möglich. Bei abweichender Zustelladresse, ist diese anzugeben.

Beantragung über die Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahl-scheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben den Wahlsachbearbeitern im Original vorliegt, werden die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann einfach in den Hausbriefkasten der Marktgemeinde Thalmässing eingeworfen werden.

Persönliche Vorsprache:
Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, den 10. Februar 2025 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15.00 Uhr) im Bürgerbüro der Marktgemeinde Thalmässing, Stettener Straße 26, Zimmer A.01, möglich. Bitte bringen Sie hierzu die Wahlbenachrichti-gung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht, Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben.

Stimmabgabe per Briefwahl:

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thalmässing eingegangen sein.

Alle Briefwählerinnen und -wähler bittet die Gemeinde, ab Mittwoch, den 19. Februar 2025, auf den postalischen Versand der Wahlbriefe zu verzichten und diese direkt in den Briefkasten des Rathauses, Stettener Straße 26, einzuwerfen.