Gemeinde Thalmässing

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Neues aus dem Rathaus

Bekleben von Verkehrszeichen ist eine Sachbeschädigung:

Gut erkennbare Straßenschilder dienen der Verkehrssicherheit aller. Illegal angebrachte Aufkleber können diese beeinträchtigen. Auch in der Marktgemeinde Thalmässing nehmen die Fälle dieses Vandalismus leider zu.
Zu selten denken die meisten Verursacher über die Konsequenzen ihrer Tat nach. Denn die hochreflektierende Oberfläche der Verkehrszeichen werde durch die Klebstoffe beim Ablösen der Aufkleber meist erheblich beschädigt. Das Verkehrszeichen muss somit ausgetauscht werden. Die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit.
Neben den Kosten verursacht das Entfernen der Sticker auch dem Bauhof der Gemeinde unnötig viel Arbeit. Für die Verursacher kann ihr Handeln rechtliche Konsequenzen haben: Das Bekleben der Schilder stellt eine Sachbeschädigung im Sinne Strafgesetzbuches dar, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird.
Daher bittet die Marktgemeinde darum, die Schilder nicht zu bekleben oder zu beschmieren. Gleiches gilt für deren Rohrpfosten oder die vielzähligen Straßenleuchten, Stromkästen etc. im Gemeindegebiet.
Sollten Sie entsprechende Beobachtungen machen, melden Sie dies bitte der Gemeindeverwaltung oder der Polizeiinspektion Hilpoltstein, damit die Sachbeschädigungen weiterverfolgt werden können.