Gemeinde Thalmässing

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Neues aus dem Rathaus

Baukindergeld läuft aus:

Die Fortführung der Förderrichtlinie „Baukindergeld“ wird mit Beschluss des Marktrats vom 11.03.2025 zum Jahresende 2025 für alle gemeindlichen Baugebiete eingestellt.
Seit dem Jahr 2010 hat der gemeindliche Zuschuss bei zahlreichen jungen Familien in unseren Baugebieten zur Entlastung beigetragen und den Start ins Familienleben erleichtert. Nun ist es an der Zeit, die freiwerdenden Mittel anderweitig zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger im Markt Thalmässing einzusetzen.

Noch bis Jahresende können Sie Baukindergeld beantragen, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Es gelten folgende Richtlinien:
1.  Gefördert wird nur der Erwerb gemeindlicher Bauplätze
2.  Das Alter  der zu berücksichtigten  Kinder wird auf 14 Jahre begrenzt, d. h. bei Einzug in die Immobilie darf das Kind das 15. Lebensjahr noch nicht  vollendet haben.
3.  Der Zuschuss beträgt pro Kind 1.500 €.
4.  Die Auszahlung  der gemeindlichen  Förderung erfolgt bei Einzug in die Immobilie.
5.  Die Förderung erstreckt sich auch auf Kinder, die innerhalb  von 3 Jahren nach Einzug in die Immobilie geboren werden.
6.  Der Zuschuss wird auf Antrag  gewährt.

Auskunft erteilt Frau Oberstein unter der Telefonnummer (09173) 909-20.